Montag, 2. November 2009

Informationsabend im Rössle Pfahlbronn am Mi. 28.10.2009

Baden Württemberg gegen Ethylenpipeline e.V.

Ortsgruppe Alfdorf

Informationsabend im Rössle Pfahlbronn am Mi. 28.10.2009



Viele Bürger aus Alfdorf und Pfahlbronn folgten der Einladung zum Informationsabend über die Ethylenpipeline. Vorsitzende Waltraud Langner begrüßte einige Gemeinderäte, Herrn Ingenieur Meitinger aus Iggingen, der sich intensiv mit der Problematik von Ethylen und EPS beschäftigt hat und den Vorsitzenden der Interessensgemeinschaft der Grundstücksbesitzer Ulrich Maier aus Pfahlbronn.

Druckverflüssigtes Ethylen – viel gefährlicher geht es nicht

Druckverflüssigtes Ethylen ist hochexplosiv. Benzin ist dagegen harmlos. Ethylen zündet bereits bei 2% Anteil in der Luft, Erdgas erst bei 10%.
Ethylengas ist erbgutverändernd Kat. 3 und ein war Narkosemittel.
Die Ethylenleitung steht ständig unter einem Druck von 100 bar, das entspricht einer Belastung von 250T auf einem Rohrmeter.
Sicherheitsgutachten ist mehr als mangelhaft

Der TÜV Süd hat ein Sicherheitsgutachten mit gravierenden Mängeln zur geplanten Ethylenpipeline erstellt. Der TÜV Süd hat jedoch weitere Aufträge rund um die Pipeline erhalten. Nach dem Röhrenfernleitungsgesetz darf ein Gutachter aber nichts mit dem Bau des Projekts zu tun haben. U.a. wegen dieser offensichtlichen Befangenheit laufen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Nach dem Röhrenfernleitungsgesetz muss der Pipelinebetreiber die Folgen des größtmöglichen Unfalls angeben. Der schlimmste Unfall wird bei einem Leck von 4cm mal 5cm (!)angegeben, dabei entstünde eine Stichflamme von 70 m Höhe und eine Todeszone von 11m. Aber: Aufgrund von geologischen Verwerfungen (siehe Erdrutsch Urbach), Materialermüdung (100bar Druck auf Schweißnähte), Unfällen mit Baumaschinen usw. könnte ein viel größeres Leck entstehen bis zur Öffnung des Querschnitts von 500cm². Es kann berechnet werden, dass dann in 6 Min. die Gasmenge eines Streckenabschnittes (18km zwischen den hoffentlich einsetzenden Notschiebern) austreten kann. 800.000l druckverflüssigtes Ethylen wird zu 80 Mio. Liter Gas, wobei ein Liter Ethylengas auf 50 l Luft noch brennt. Das ergibt rechnerisch ein Flammenmeer und einen Todesradius von mindestens 500 m. Wobei die Ethylenblase bis zur Entzündung durch Wind noch weit in Siedlungen treiben kann.
Was wir glauben sollen

„ Die Pipeline wird sowieso gebaut“. Falsch. Entschieden ist noch gar nichts. Es laufen eine Vielzahl von erfolgversprechenden Klagen aufgrund erheblicher Mängel (Gutachten, Haftung, Rückbau).
„Besser Ethylen in der Pipeline als auf der Straße“. Falsch. Es wird in Deutschland kein LKW mit Ethylen zugelassen, ein viel zu hohes Risiko. Die Industrie wird bisher und weiterhin mit Ethylen in ungefährlicher Granulatform versorgt.
„Die Ethylenleitung ist wichtig für uns“. Wasser oder Ölleitungen sind wichtig für die Allgemeinheit und rechtfertigen auch Enteignungen. Der chemische Stoff Ethylen für die Plastikproduktion ist keinesfalls ein wichtiges Allgemeingut, auch steht das Gefahrenrisiko für Anlieger in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine von der Landesregierung geplante Enteignung wäre daher verfassungswidrig mit der Folge von vielen Klagen.
„Bei einem Leck strömt das Ethylen nach oben in die Atmosphäre“. Falsch. Druckverflüssigtes Ethylen kühlt beim Austreten stark ab und ist schwerer als Luft. (Siehe auch Gutachten S. 46). Dann kann es aber als Gasblase oder Gas-See in Siedlungen treiben und dort zünden.
Der Trick: Ethylenlager sind verboten – Ethylenpipelines erlaubt

Die Ethylenpipeline soll nicht Ethylen von A nach B pumpen wie Öl oder Wasser. Ethylen soll in beide Richtungen gepumpt werden können je nach Bedarf. Also je nachdem wer gerade etwas übrig hat kann es in die Leitung schieben wie in ein großes Lager.

Ein Ethylenlager wird von keiner Behörde genehmigt, eine Ethylenpipeline entlang vieler Siedlungen soll aber nun schnell ermöglicht werden. Würden Sie einen „Ethylentank“ mit 800.000l druckverflüssigtem Ethylen bzw. 80 Mio Liter hochentzündlichem Ethylengas mit 500 m Todesradius wollen, direkt neben unseren Siedlungen ?


Technische Fragen: Ing. H. Meitinger, Tel. 07175/909037

Internet: www.gegenethylen.de

3 Kommentare:

  1. Man sollte einmal über die weiteren Mechanismen bei der Verbrennung nachdenken. Dazu gehört beispielsweise der Sauerstoffentzug aus der Atmosphäre der für die Verbrennung erforderlich ist. Oder aber die Strahlungswärme die bei der Verbrennung ansteht und nichts mehr mit Sonnenbrand zu tun hat.

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  2. Entscheidend für die Austrittsmengen sind doch wohl zunächst einmal die Erfassung und dann die ganze Prozedur Verifizierung, Rückversicherung etc.um dann eine Handlung durchzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt fließt doch ungehindert das Flüssiggas aus der gesamten Leitung.
    Weiterhin wäre auch die Fragestellung zu beantworten, welche Messung erfasst eigentlich Leitungsinhaltsdefizite wenn zum Beispiel der Schieber geschlossen ist? Der Gefahrenabwehrplan gibt dazu nätürlich die ersten Hinweise. Gefragt werden muß jedoch welche Gemeinde kann was beherrschen. Sind die Feuerwehren so ausgerüstet? Bedarf es einer Aufrüstung nach dem Feuerschutzsondergestz. Hat die Gemeinde Kontrakte unterschrieben das fehlende Ausrüstung (gegebenfalls auch Personal des Betreibers) vom Betreiber bereitgestellt werden? Sind die Schieberstationen feuersicher oder sicherheitsgerichtet ausgelegt?

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  3. Vaihingen liegt im Bereich der Erdbebenzone 1. Ist eigentlich die Leitung aufgrund der unterschiedlichen Bodenklassen so rein dehnungsmäßig dafür ausgelegt? Bei 10% Eintrittswahrscheinlichkeit eines Erdbebens (475 Jahre) sollte so eine Leitung die Festigkeit mit mindestens 3,5mm pro Meter Leitung haben, sagt die Überschlagsrechnung.

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