Freitag, 30. Oktober 2009

Gefahren von Druckverflüssigtem Ethylen

1. Es gibt keinerlei Vertretung der öffentlichen Sicherheitsinteressen. Das wäre die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums gewesen, dort aber akzeptiert man alles, was die Betreiber wollen.

2. Die Trassenplanung erfolgte aufgrund eines falschen Gutachtens und ist somit ebenfalls falsch. Die laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht fordert ein realistisches Gutachten, von einem wirklich unabhängigen Sachverständigen (der TÜV Süd ist nach dem Bau der Ethylen Pipeline zuständig, diese Pipeline zu überprüfen. Der TÜV-Süd hat das Gutachten für die Ethylen Pipeline erstellt)

3. im Gutachten sind einige Fehler
a) Befangenheit des Autors
B) TATSÄCHLICH SCHLIMMSTER UNFALL WIRD auf 2 % verharmlost
c) die Ausbreitung des Gases am Boden wurde nicht berücksichtigt
d) es wurde nur Gefahren aufgeführt die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch vorkommen können

4. Der Todesradius wurde mit 11 m angegeben. Bei einem Mindestabstand von 3 m im Wohngebiet ist dies bereits ein Horror
der tatsächliche Todesradius kann bis zu 600 m betragen, deshalb muss unser Ziel sein, die Pipelines vorzulegen, das innerhalb diesem Radius keine Menschen zu Schaden kommen.

5. Druck verflüssigtes Ethylen ist 10-100 mal gefährlicher als Benzin. wenn man Glück hat, zündet das Gras sofort. Siehe auch Unfall in Köln-Worrgingen. Das gibt dann je nach Größe des Lecks einen Todesradius zwischen 11 und 600 m. Wenn man Pech hat, bildet sich eine Gasblase, die sich je nach Windrichtung und Gelände Neigung bewegt.

6. Außer der Pipeline gibt es bei uns keine Transport oder Lagermöglichkeit für dieses Ethylen, weil es zu gefährlich ist. Nur thermisch verflüssigtes Ethylen darf transportiert und gelagert werden!
Wir wollen Druck verflüssigtes Ethylen bei uns auch nicht haben, weil es zu gefährlich ist.

Aus guten Gründen sind Druckbehälter für 800.000 l Druck verflüssigtes Ethylen nicht zulässig, diese Menge passt in die Pipeline innerhalb zwei Absperstationen. Warum ist dann diese Pipeline zulässig?

Bei einem Tank, oder der Pipeline kann jeweils die Menge von 800.000 l Druck verflüssigtes Ethylen in austreten. Dieses Ethylen wird dann auf 80.000.000 l Ethylengas expandieren. Dieses Gas bildet dann zusammen mit der Luft ein Gemisch von 4.000.000.000 l. Eine Abwehr gegen diese Möglichkeit ist nicht gegeben. Zum Vergleich in Viareggio sind "nur" 30.000 l ausgetreten, haben dort dann ganze Straßenzüge zerstört und 26. Personen sind sofort nach Zündung dieses Gemisches verbrannt. Mit diesen Fakten konfrontiert erklärt die EPS , es kann nichts passieren, weil nichts passieren darf!

Somit ist es sehr verständlich, dass gegen dieses Bauvorhaben zahlreiche Klagen erhoben wurden. Bis diese Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, darf die Ethylepipeline im Bereich Württemberg nicht gebaut werden, unabhängig davon ob von der Landesregierung ein enteigungsgesetz ( Wegerechtsgesetz) verabschiedet wird. Ob oder wie dann gebaut werden darf hängt von den Urteilen der Gerichte ab.

Tatsache ist, bis heute ist entgegen der Behauptung der EPS noch nichts entschieden.

4 Kommentare:

  1. Bedenklich ist bei der ganzen Planung der Ethylenpipeline, dass die TRFL (Ausgabe 2003)die den Stand der Technik repäsentieren soll, seit 2003 überarbeitet werden soll. Dort hinterlegte Normen haben gemäß der europäischen Druckgeräterichtlinie ihre Gültigheit verloren und sind zurückgezogen worden. Die Möglichkeit, dass jemand ohne mit Inhalten des Berufsbilds "Rohrleitungssachverständiger" nach der Rohrleitungsverordnung Gutachten schreibt muß hinterfragt werden. Insofern sind Bedenken jeder Art zunächst angebracht und bedürfen der Aufklärung. Physik, Werkstoffwissenschaften etc. lassen sich im Normalfall nicht betrügen. Jedoch ist Vorsicht wie immer bei Formfehlern angebracht.

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  2. Wie immer hat die Sicherheitsindustrie respektive Gutachterindustrie die Möglichkeit "Stellschrauben" zu nutzen. Für eine eigene Meinungsbildung durch Hintergrundwissen sollte man sich deshalb nur bedingt auf Aussagen verlassen, auch wenn sie gutachterlich sind. Eine Querschnittsrecherche ist immer gut und wird Ergebnisse durch Einschlüsse oder Ausschlüsse zum Sachverhalt bringen. Ein Hinweis zur Ausbreitung von Gasen ist unter dem folgenden Link zu sehen:(Abstand2-sfk_taa_gs_1) leider ist dieser Link nicht mehr aktiv) Aber vielleicht wird die Störfallkommission (heute KAS) auf Nachfrage das Dokument zur verfügung stellen.

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  3. Mit einem neuen Link nämlich: http://www.sfk-taa.de/publikationen/sfk/sfk_taa_gs_1.pdf

    sind eine Reihe Darstellungsmechanismen zu Gasausbreitung doch abzurufen. Hinweis für Selbstrechner: Die Rauhigkeitslänge die angegeben wird ist mit 3-10% der effektiven Hindernishöhe zu beschreiben

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  4. Habe gerade auch einmal nachgeschaut was es zum TÜV und des möglichen Intressenkonfliktes geschrieben wird. Hier einige Links:
    http://www.abendblatt.de/wirtschaft/article832800/Schiffs-TUeV-Eklat-beim-Aktionaerstreffen.html
    und jetzt muß man spiegeln und hinterfragen:

    http://www.tuev-sued.de/tuev_sued_konzern/ueber_tuev_sued/wir_ueber_uns/code_of_ethics

    noch Fragen?

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