Dienstag, 10. November 2009

Inferno in Pfahlbronn - das könnte passieren

Ich hoffe dass es in Pfahlbronn nie so aussieht!


Alles unwahrscheinlich - Nein auch in Deutschland gab es solche Ethylen-Gas-Unfälle siehe Bericht!




Vergessene Katastrophen - Umweltunglücke in der DDR


Die Luft - ein Gasfeld


von Michael Zschiesche, Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V.


Es ist der Morgen des 28. März 1988 unweit von Halle an der Saale. Im Untergrundspeicher zwischen den Orten Teutschenthal und Bad Lauchstädt, einer Kaverne, wird ein Druckabfall registriert. Alle Maßnahmen, den Druck wieder auf 60 at zu bringen, scheitern. Nach etwa 1 Stunde werden erste Gasaustritte registriert. Gegen Mittag entschließt man sich von Werksseite, Havariealarm auszulösen. Gegen 15 Uhr tritt an etwa 20 Stellen Gas aus dem Boden aus. Es entsteht ein Riß in der Erdoberfläche, der immer stärker wächst und gegen 17 Uhr eine Länge von etwa 1 km hat und zwischen 1 cm und 1 Meter breit ist. Die Bildung des Risses ist mit geysirähnlichen Ausbrüchen verbunden, ein Gemisch aus Ethylen, Schlamm und Wasser. Fontänen dieses Gemisches erreichen Höhen bis zu 5 Metern. Es entsteht eine Gaswolke, die gegen 20 Uhr eine Ausdehnung von 4 km erreicht. Obgleich Ethylen nicht giftig ist, werden sofort etwa 100 Einwohner am Ortsrand von Teutschenthal evakuiert. Der Grund: die Gaswolke ist hochexplosiv. Niemand weiß zu diesem Zeitpunkt, warum das Gas austritt. Es herrscht hektisches Treiben am Unglücksort. Die Familien werden über sogenannte Agitatoren der SED betreut. Genaue Informationen sind Mangelware. Weder Zeitdauer noch Notwendigkeit der Evakuierung werden den betroffenen Familien mitgeteilt.


Doch Glück im Unglück, so unerwartet das Ereignis kam, verschwindet es auch wieder. Das Gas verflüchtigt sich aufgrund der Witterungsverhältnisse am späten Abend. Gegen 22.00 Uhr liegt die Konzentration erstmals unterhalb der Explosionsgrenze. Den Rest erledigt eine Fackel. Zwei Fernverkehrsstraßen und eine Eisenbahnverbindung werden in der Nacht wieder frei gegeben. Bei allen Beteiligten Aufatmen. Es war nur ein Beinaheunglück. Später steht im Bericht an das Zentralkomitee der SED, daß niemand zu Schaden gekommen sei, auch wenn sich noch Tage später zahlreiche Menschen mit Bindehautreizungen in ärztliche Behandlung begeben müssen. Produktionseinschränkungen für die Verbraucher VEB Leuna Werke „Walter Ulbricht" und VEB Chemische Werke Buna sind hingegen tatsächlich nicht zu verzeichnen. Ganz im Gegenteil, nach der Havarie wird entschieden, die Kaverne in der etwa 9000 t Ethylen lagerten, leer zu machen. Buna und Leuna können pro Stunde nur 10 t abnehmen. Ethylen wird als Grundstoff für die Produktion von Plastikwerkstoffen und chemischen Zwischenprodukten verwendet. Es wird entschieden, das Gas in den Untergrundspeicher 7 umzuleiten. Hierbei treten dann erneut Probleme auf, noch Tage danach tritt an etwa 10 Stellen Gas in Explosionskonzentration aus den Untergrundspeichern aus. Unter der Bevölkerung im Katastrophengebiet herrscht nach dem Ereignis Angst, weil sie nur lückenhaft und portionsweise über das Geschehen aufgeklärt werden. Schon 1985 und 1986 gab es ähnliche Ereignisse. Die restriktive Informationspolitik läßt Gerüchte entstehen. Die Menschen der betroffenen Orte wissen, daß sie auf einem Pulverfaß sitzen. Bislang jedoch gab es keine Havarie solchen Ausmaßes. Diesmal sind auch offizielle Stellen ratlos. Noch Monate später ist die Ursache der Beinahekatstrophe unklar. Später wird festgehalten, daß eine tektonische Verschiebung bzw. ein Gebirgsabriß Ursache gewesen sei.


In Teutschenthal bei Halle hatten die Menschen und hatte auch die Umwelt Glück. Leider gab es in der DDR viele Fälle, in denen dieses Glück fehlte. Havarien in Produktionsanlagen, Unglücke in der Land- und Forstwirtschaft, Brände, Störfälle in Anlagen und nicht wenige Katastrophen waren Begleiter der DDR und mußten es sein. Während die Umweltschäden nach 1989 allerorten in Ostdeutschland sichtbar waren, in der Folge gründlich analysiert und untersucht und zum Teil erstaunlich schnell beseitigt wurden, trat die Aufarbeitung von Einzelereignissen, die sehr viel persönliches Leid für die Betroffenen bedeuteten und die die katastrophale Umweltsituation zum großen Teil bewirkten, in den Hintergrund und sind dadurch vergessen bzw. nicht bekannt.

Sonntag, 8. November 2009

Versammlung im Rössle in Pfahlbronn

Baden-Württemberg gegen Ethylen Pipeline hat am Mittwoch den 28.10.2009 eine Versammlung mit dem Ingenieur Heinz Meitinger Iggingen veranstaltet.
Herr Meitinger referierte über die Gefährlichkeit einer solchen Ethylenpipeline, und was passiert, wenn der Super-Gau, der Abriss der Pipeline geschehen würde. In diesem Falle würden 800.000 l Druck verflüssigtes Ethylen freigesetzt.

Pfahlbronn und Alfdorf machen mobiel, der Widerstand fomiert sich!



In Pfahlbronn und Alfdorf ist die Bevölkerung aufgewacht. Immer mehr Bürger der Gemeinde beteiligen sich an Aktionen gegen die EtylenPipeline. Es wurden Transparente aufgestellt und es wird weitere Aktion/Kundgebungen geben.


Wir werden Sie aktiv darüber Ionformieren.


Montag, 2. November 2009

Informationsabend im Rössle Pfahlbronn am Mi. 28.10.2009

Baden Württemberg gegen Ethylenpipeline e.V.

Ortsgruppe Alfdorf

Informationsabend im Rössle Pfahlbronn am Mi. 28.10.2009



Viele Bürger aus Alfdorf und Pfahlbronn folgten der Einladung zum Informationsabend über die Ethylenpipeline. Vorsitzende Waltraud Langner begrüßte einige Gemeinderäte, Herrn Ingenieur Meitinger aus Iggingen, der sich intensiv mit der Problematik von Ethylen und EPS beschäftigt hat und den Vorsitzenden der Interessensgemeinschaft der Grundstücksbesitzer Ulrich Maier aus Pfahlbronn.

Druckverflüssigtes Ethylen – viel gefährlicher geht es nicht

Druckverflüssigtes Ethylen ist hochexplosiv. Benzin ist dagegen harmlos. Ethylen zündet bereits bei 2% Anteil in der Luft, Erdgas erst bei 10%.
Ethylengas ist erbgutverändernd Kat. 3 und ein war Narkosemittel.
Die Ethylenleitung steht ständig unter einem Druck von 100 bar, das entspricht einer Belastung von 250T auf einem Rohrmeter.
Sicherheitsgutachten ist mehr als mangelhaft

Der TÜV Süd hat ein Sicherheitsgutachten mit gravierenden Mängeln zur geplanten Ethylenpipeline erstellt. Der TÜV Süd hat jedoch weitere Aufträge rund um die Pipeline erhalten. Nach dem Röhrenfernleitungsgesetz darf ein Gutachter aber nichts mit dem Bau des Projekts zu tun haben. U.a. wegen dieser offensichtlichen Befangenheit laufen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss.
Nach dem Röhrenfernleitungsgesetz muss der Pipelinebetreiber die Folgen des größtmöglichen Unfalls angeben. Der schlimmste Unfall wird bei einem Leck von 4cm mal 5cm (!)angegeben, dabei entstünde eine Stichflamme von 70 m Höhe und eine Todeszone von 11m. Aber: Aufgrund von geologischen Verwerfungen (siehe Erdrutsch Urbach), Materialermüdung (100bar Druck auf Schweißnähte), Unfällen mit Baumaschinen usw. könnte ein viel größeres Leck entstehen bis zur Öffnung des Querschnitts von 500cm². Es kann berechnet werden, dass dann in 6 Min. die Gasmenge eines Streckenabschnittes (18km zwischen den hoffentlich einsetzenden Notschiebern) austreten kann. 800.000l druckverflüssigtes Ethylen wird zu 80 Mio. Liter Gas, wobei ein Liter Ethylengas auf 50 l Luft noch brennt. Das ergibt rechnerisch ein Flammenmeer und einen Todesradius von mindestens 500 m. Wobei die Ethylenblase bis zur Entzündung durch Wind noch weit in Siedlungen treiben kann.
Was wir glauben sollen

„ Die Pipeline wird sowieso gebaut“. Falsch. Entschieden ist noch gar nichts. Es laufen eine Vielzahl von erfolgversprechenden Klagen aufgrund erheblicher Mängel (Gutachten, Haftung, Rückbau).
„Besser Ethylen in der Pipeline als auf der Straße“. Falsch. Es wird in Deutschland kein LKW mit Ethylen zugelassen, ein viel zu hohes Risiko. Die Industrie wird bisher und weiterhin mit Ethylen in ungefährlicher Granulatform versorgt.
„Die Ethylenleitung ist wichtig für uns“. Wasser oder Ölleitungen sind wichtig für die Allgemeinheit und rechtfertigen auch Enteignungen. Der chemische Stoff Ethylen für die Plastikproduktion ist keinesfalls ein wichtiges Allgemeingut, auch steht das Gefahrenrisiko für Anlieger in keinem Verhältnis zum Nutzen. Eine von der Landesregierung geplante Enteignung wäre daher verfassungswidrig mit der Folge von vielen Klagen.
„Bei einem Leck strömt das Ethylen nach oben in die Atmosphäre“. Falsch. Druckverflüssigtes Ethylen kühlt beim Austreten stark ab und ist schwerer als Luft. (Siehe auch Gutachten S. 46). Dann kann es aber als Gasblase oder Gas-See in Siedlungen treiben und dort zünden.
Der Trick: Ethylenlager sind verboten – Ethylenpipelines erlaubt

Die Ethylenpipeline soll nicht Ethylen von A nach B pumpen wie Öl oder Wasser. Ethylen soll in beide Richtungen gepumpt werden können je nach Bedarf. Also je nachdem wer gerade etwas übrig hat kann es in die Leitung schieben wie in ein großes Lager.

Ein Ethylenlager wird von keiner Behörde genehmigt, eine Ethylenpipeline entlang vieler Siedlungen soll aber nun schnell ermöglicht werden. Würden Sie einen „Ethylentank“ mit 800.000l druckverflüssigtem Ethylen bzw. 80 Mio Liter hochentzündlichem Ethylengas mit 500 m Todesradius wollen, direkt neben unseren Siedlungen ?


Technische Fragen: Ing. H. Meitinger, Tel. 07175/909037

Internet: www.gegenethylen.de

Samstag, 31. Oktober 2009

Landesnaturschutzverband BW gegen "Wegerechtsgesetz"

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung und zum Betrieb einer Ethylen-Rohrleitungsanlage in Baden-Württemberg (BWRohrlG0)

Sehr geehrter Herr Dr. Wekerle,
auf Ihr Anhörungsschreiben vom 19. August 2009 beschränken wir uns wegen der nur vierwöchigen Frist während der Urlaubszeit auf folgende Gründe für die vorsorgliche Ablehnung des Gesetzentwurfs:

Entgegen der - insofern verwirrenden - Bezeichnung des Gesetzes geht es lediglich darum, die Enteignung für die Rohrleitungsanlage zu ermöglichen, für deren Errichtung und Betrieb bereits Planfeststellungsbeschlüsse erlassen wurden. Offenbar soll das Gesetz die vom Bundesverfassungsgericht aus Art 14 Abs. 3 S 2 GG abgeleiteten Voraussetzungen für eine Enteignung zugunsten privatrechtlich organisierter Unternehmen schaffen, nämlich den nur mittelbar verwirklichten Enteignungszweck zu umschreiben, die grundlegenden Enteignungsvoraussetzungen und das Verfahren zu ihrer Ermittlung festzulegen sowie Vorkehrungen zur Sicherung des verfolgten Gemeinwohlziels zu regeln (Urt. v. 24.3.1987 - 1 BvR 1046/85 - BVerfGE 74, 264 2. Leitsatz).

Das zu verfolgende und zu sichernde Gemeinwohlziel (Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG), das in § 1 des Gesetzentwurfs behauptet wird, ist nicht hinreichend konkret. Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt ausdrücklich die hinreichende Bestimmtheit der Regelung eines allgemein umschriebenen Zwecks, die regionale Wirtschaftsstruktur zu verbessern und Arbeitsplätze in einem strukturschwachen Gebiet zu schaffen. Die in Abs. 2 beschriebenen Zwecke zeigen nicht einmal auf, dass Arbeitsplätze geschaffen werden, sondern beschränken sich im Wesentlichen auf „Stärkung“ der vorhandenen Unternehmenslandschaft, verbunden mit Chancen zur Ansiedelung weiterer Unternehmen, deren Flächenverbrauch aber das Wohl der Allgemeinheit auch beeinträchtigt. Dass die Vorteile genutzt werden und sich auf dem Arbeitsmarkt niederschlagen, kann nur erhofft und naturgemäß nicht gesichert werden. Ob die unter Nr. 6 genannte Verbesserung der Umweltbilanz und der Transportsicherheit die Rohrleitungsanlage tragen würden, wagen wir zu bezweifeln.

Mit freundlichen Grüßen

Gez. Christine Lorenz-Gräser

Geschäftsführerin

Freitag, 30. Oktober 2009

Gefahren von Druckverflüssigtem Ethylen

1. Es gibt keinerlei Vertretung der öffentlichen Sicherheitsinteressen. Das wäre die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums gewesen, dort aber akzeptiert man alles, was die Betreiber wollen.

2. Die Trassenplanung erfolgte aufgrund eines falschen Gutachtens und ist somit ebenfalls falsch. Die laufende Klage vor dem Verwaltungsgericht fordert ein realistisches Gutachten, von einem wirklich unabhängigen Sachverständigen (der TÜV Süd ist nach dem Bau der Ethylen Pipeline zuständig, diese Pipeline zu überprüfen. Der TÜV-Süd hat das Gutachten für die Ethylen Pipeline erstellt)

3. im Gutachten sind einige Fehler
a) Befangenheit des Autors
B) TATSÄCHLICH SCHLIMMSTER UNFALL WIRD auf 2 % verharmlost
c) die Ausbreitung des Gases am Boden wurde nicht berücksichtigt
d) es wurde nur Gefahren aufgeführt die bei bestimmungsgemäßen Gebrauch vorkommen können

4. Der Todesradius wurde mit 11 m angegeben. Bei einem Mindestabstand von 3 m im Wohngebiet ist dies bereits ein Horror
der tatsächliche Todesradius kann bis zu 600 m betragen, deshalb muss unser Ziel sein, die Pipelines vorzulegen, das innerhalb diesem Radius keine Menschen zu Schaden kommen.

5. Druck verflüssigtes Ethylen ist 10-100 mal gefährlicher als Benzin. wenn man Glück hat, zündet das Gras sofort. Siehe auch Unfall in Köln-Worrgingen. Das gibt dann je nach Größe des Lecks einen Todesradius zwischen 11 und 600 m. Wenn man Pech hat, bildet sich eine Gasblase, die sich je nach Windrichtung und Gelände Neigung bewegt.

6. Außer der Pipeline gibt es bei uns keine Transport oder Lagermöglichkeit für dieses Ethylen, weil es zu gefährlich ist. Nur thermisch verflüssigtes Ethylen darf transportiert und gelagert werden!
Wir wollen Druck verflüssigtes Ethylen bei uns auch nicht haben, weil es zu gefährlich ist.

Aus guten Gründen sind Druckbehälter für 800.000 l Druck verflüssigtes Ethylen nicht zulässig, diese Menge passt in die Pipeline innerhalb zwei Absperstationen. Warum ist dann diese Pipeline zulässig?

Bei einem Tank, oder der Pipeline kann jeweils die Menge von 800.000 l Druck verflüssigtes Ethylen in austreten. Dieses Ethylen wird dann auf 80.000.000 l Ethylengas expandieren. Dieses Gas bildet dann zusammen mit der Luft ein Gemisch von 4.000.000.000 l. Eine Abwehr gegen diese Möglichkeit ist nicht gegeben. Zum Vergleich in Viareggio sind "nur" 30.000 l ausgetreten, haben dort dann ganze Straßenzüge zerstört und 26. Personen sind sofort nach Zündung dieses Gemisches verbrannt. Mit diesen Fakten konfrontiert erklärt die EPS , es kann nichts passieren, weil nichts passieren darf!

Somit ist es sehr verständlich, dass gegen dieses Bauvorhaben zahlreiche Klagen erhoben wurden. Bis diese Gerichtsverfahren abgeschlossen sind, darf die Ethylepipeline im Bereich Württemberg nicht gebaut werden, unabhängig davon ob von der Landesregierung ein enteigungsgesetz ( Wegerechtsgesetz) verabschiedet wird. Ob oder wie dann gebaut werden darf hängt von den Urteilen der Gerichte ab.

Tatsache ist, bis heute ist entgegen der Behauptung der EPS noch nichts entschieden.

Für Pipeline fehlt jedes zehnte Stückle

Trotz der drohenden Enteignung verweigern bisher noch fast 600 Landwirte ihre Unterschrift

STUTTGART. Mit der Enteignung unwilliger Stücklesbesitzer will das Land der umstrittenen Ethylen-Pipeline den Weg durch den Südwesten ebnen. Bisher allerdings hat das drohende Wegerechtsgesetz auf die betroffenen Landwirte und Hobbygärtner ausgesprochen wenig Eindruck gemacht. Nach wie vor fehlt für den Bau der Leitung jedes zehnte Grundstück, die Arbeiten an dem 186 Kilometer langen Teilstück durch Baden-Württemberg ruhen.

"Wir arbeiten erst weiter, wenn es sich auch wirklich lohnt. Solange der Bautrupp nicht mindestens 15 Kilometer am Stück verlegen kann, rechnet sich der Aufwand nicht", erklärt Klaus Thiel, Sprecher der Ethylen Pipeline Süd (EPS), den derzeitigen Stillstand. In Bayern hat das von sieben Firmen aus der Petrochemie gebildete Konsortium die Arbeit an der unterirdischen Röhre so gut wie abgeschlossen, bis Jahresende wird die Leitung fertig sein. Auch in Rheinland-Pfalz liegt die Pipeline bereits im Boden, für den 70 Kilometer langen Abschnitt zum Chemiestandort Ludwigshafen war keine einzige Enteignung nötig.

Nur in Baden-Württemberg sträuben sich viele Landwirte weiterhin standhaft gegen den Leitungsbau. Zwar ist durch die Diskussion ums Wegerechtsgesetz laut EPSSprecher Thiel auch im Südwesten "eine gewisse Bewegung in die Verhandlungen gekommen". Eine durchschlagene Wirkung hat die Drohkeule Enteignung aber noch nicht entfaltet - von den nötigen 5600 Unterschriften haben die Pipeline-Planer bisher nur etwa 90 Prozent in der Schublade, vor allem auf der Ostalb und bei Vaihingen an der Enz fehlen noch fast 600 Grundstücke.

Im Sommer hatte die Landesregierung der EPS noch einen baldigen Baubeginn in Aussicht gestellt. Im Kabinett wurde das Wegerechtsgesetz auf den Weg gebracht, nach der Bundestagswahl sollte die rechtliche Grundlage für den Enteignungszwang vom Landtag beschlossen werden. "Aus meiner Sicht kann der Bau der Pipeline noch im Dezember starten", hatte Ministerpräsident Günther Oettinger erklärt.

Die Zeit drängt: Weil die Röhre für das in der Kunststoffindustrie beispielsweise zur Herstellung von Joghurtbechern benötigte Gas nächstes Jahr in Betrieb gehen soll, ist das Land in Zugzwang geraten. Bei 140 der fehlenden Grundstücke soll es sich um "Totalverweigerer" handeln. Einer davon ist der Vaihinger Biobauer Siegfried Setzer. Er befürchtet massive Schäden durch die in ein Meter Tiefe verlegte Leitung. Auf Wiesen bayerischer Berufskollegen wachse kein Grashalm mehr, seit die Bautrupps den Boden mit schwerem Gerät aufgerissen hätten.

Die Landesregierung allerdings sieht die Belastung als "zumutbar" an. Erstens seien Ackerflächen auch nach dem Leitungsbau nutzbar. Und zweitens sollen die Landwirte eine finanzielle Entschädigung erhalten. Tatsächlich wird bei einer Enteignung nur der Verkehrswert des Grundstücks ersetzt - je nach Lage 1,50 bis drei Euro pro Quadratmeter. Einigen sich die Stücklesbesitzer mit der EPS, steigt der Erlös durch gewährte "Beschleunigungszuschläge" auf etwa acht Euro pro Quadratmeter an. In Bayern blieben deshalb nur noch drei Fälle übrig, bei denen enteignet werden musste. In der Region hat die Stadt Vaihingen ihre Klage gegen die Pipeline zurückgezogen. Nachdem sich die EPS auf eine neue Trasse festgelegt hat, kommt auch aus dem Rathaus von Alfdorf (Rems-Murr-Kreis) kein Widerstand mehr.


Stuttgarter Zeitung 19.10.2009